Wichtig: Schulpraktikum

Aktuelle Regelungen für Studierende zum Schulpraktikum

Liebe Studierende,

Sie haben im Wintersemester 2019/2020 das SPS1 (Theoretische und methodische Grundlagen zu den Schulpraktischen Studien) besucht und zwischen dem Wintersemester 2019/2020 und dem Sommersemester 2020 das Allgemeine Schulpraktikum (ASP) an einer Schule vollständig bzw. aufgrund der COVID-2 bedingten Schulschließungen teilweise oder möglicherweise gar nicht absolviert. Vorgesehen war, dass Sie während dieses vierwöchigen Vollzeitpraktikums für 20 Zeitstunden pro Woche an der Schule sind.

Zum Schulpraktikum hat die Leibniz School of Education (https://www.lehrerbildung.uni-hannover.de/de/studium/coronavirus-und-schulpraktikum/; Stand 10.03.2020) Folgendes veröffentlicht:

„[…] Die Schulen in Niedersachsen werden mindestens bis zum 18.04.2020 geschlossen bleiben. Es erscheint nicht realistisch, darauf zu hoffen, dass begonnene Schulpraktika nach einer Wiedereröffnung der Schulen nachgeholt werden können. Denn die Schulen werden dadurch belastet sein, die Folgen der fehlenden Unterrichtszeit aufzuarbeiten.

Da zudem momentan völlig unklar ist, wie sich die Coronakrise weiterentwickelt und wann ein normaler Schulbetrieb wieder aufgenommen werden kann, hat die Leibniz School of Education in Abstimmung mit anderen Universitäten in Niedersachsen Vorschläge für die unbürokratische Anerkennung bereits begonnener Schulpraktika und für mögliche kompetenzorientierte Ersatzleistungen erarbeitet. Diese Vorschläge haben wir an die Fachvertreterinnen und Fachvertreter der Lehramtsstudiengänge der LUH übermittelt. Die konkrete Umsetzung wird in den einzelnen Fächern unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situationen besprochen. […]“

Aufgrund der besonderen Situation gilt für das ASP folgende Regelung:

  • Wer mindestens 50 % der Praktikumszeit (d.h. 40 Zeitstunden) oder mehr an der Schule hospitiert und/oder unterrichtet und einen Teil der Praktikumsaufgaben bearbeitet hat, hat das Modulziel nach Abschluss des SPS 2 erreicht und das Modul abgeschlossen. Bitte lassen Sie sich dazu (zu gegebener Zeit) von Ihrer Praktikumsschule zertifizieren, dass Sie mehr als 40 Zeitstunden an der Schule waren und das Praktikum abgeleistet haben.
  • Wer weniger als 50 % der Praktikumszeit (d.h. weniger als 40 Zeitstunden) an der Schule hospitiert und/oder unterrichtet hat, muss eine Ersatzleistung erbringen. Das Modulziel ist erreicht, wenn die Ersatzleistung und das SPS 2 absolviert wurde.

Weitere Informationen zu den Ersatzleistungen und zu SPS2 erhalten Sie zeitnah von den jeweiligen Lehrenden.